Seitenbereiche

Kompetenz, Wissen & Erfahrung
Wir sind Ihr zuverlässiger Partner

Kompetenz, Wissen & Erfahrung
Ihr Weg zum Erfolg

Kompetenz, Wissen & Erfahrung
Gemeinsam mehr erreichen

Jetzt unverbindliches Erstgespräch nutzen und gleich Termin vereinbaren!

Termin vereinbaren

Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen bei Seminaren

/steuernews_gastronomie_hotelerie/
Illustration
Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen, die ein gemeinnütziger Verein im Zusammenhang mit steuerfreien Seminaren erbringt, unterliegen nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz.

Urteil Bundesfinanzhof

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urt. v. 08.03.2012 (V R 14/11) entschieden, dass Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen, die ein gemeinnütziger Verein im Zusammenhang mit steuerfreien Seminaren erbringt, nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen. Damit teilen die Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen nach der Rechtsprechung nicht das Schicksal der Hauptleistung (Seminarleistung). Sie sind daher als umsatzsteuerpflichtige Leistungen – separat zu den Seminarleistungen – zu behandeln.

Neues BMF-Schreiben

Das Bundesfinanzministerium (BMF) wendet die Erkenntnisse aus dem Urteil uneingeschränkt an (Schreiben v.29.04.2014, IV D 2 S 7242-a/12/10001). Der für Leistungen gemeinnütziger Körperschaften geltende ermäßigte Umsatzsteuersatz ist danach nicht auf Leistungen anzuwenden, die im Rahmen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes ausgeführt werden. Zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gehören u.a. auch die Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen im Rahmen eines Seminarbetriebes. Diese unterliegen damit dem allgemeinen Steuersatz von 19 %. Es hat insoweit keine Aufteilung in Beherbergungsleistungen und Verpflegungsleistungen zu erfolgen.

Zeitliche Anwendung

Die Erkenntnisse des BFH Urteils sind ab 2013 anzuwenden. Nicht beanstandet wird, wenn für vor dem 01.01.2013 ausgeführte Umsätze der ermäßigte Umsatzsteuersatz angewendet wird.

Stand: 27. März 2015

Bild: Hii Boh Teck - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

ETL Beck Köhnlein & Kollegen - Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte: Über die klassische Steuerberatung hinaus bieten unsere Steuerkanzleien mit Sitz in Bopfingen und Crailsheim professionelle und individuelle Unterstützung zu allen steuerlichen Themen auch im Umkreis an (zb.: Schwäbisch Hall). Unser Leistungsangebot beinhaltet die Bereiche Lohnbuchhaltung, Finanzbuchhaltung und Wirtschaftsprüfung. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

ETL Beck Köhnlein & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Mehr zum Thema
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.