Seitenbereiche

Kompetenz, Wissen & Erfahrung
Wir sind Ihr zuverlässiger Partner

Kompetenz, Wissen & Erfahrung
Ihr Weg zum Erfolg

Kompetenz, Wissen & Erfahrung
Gemeinsam mehr erreichen

Jetzt unverbindliches Erstgespräch nutzen und gleich Termin vereinbaren!

Termin vereinbaren

Arbeitgeberzuschuss zur berufsständischen Rentenkasse

/steuernews_aerzte/
Illustration
Welche steuerfreien Höchstbeträge für 2023 gelten

Arbeitgeberzuschüsse

Arbeitgeber von Ärztinnen und Ärzten müssen nach § 172a Sechstes Sozialgesetzbuch/SGB VI einen Zuschuss in Höhe der Hälfte des Beitrags zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung, höchstens aber die Hälfte des Beitrags zahlen, der zu zahlen wäre, wenn der Arzt/die Ärztin nicht von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit worden wäre. Dieser Zuschuss ist, sofern in gesetzlich vorgegebener Höhe gezahlt, steuerfrei.

Lohnsteuer/Einkommensteuer

Arbeitgeberzuschüsse zur Ärzteversorgung unterliegen nicht der Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer, wenn der Zuschussbetrag die Hälfte der Gesamtaufwendungen des Arztes/der Ärztin sowie den bei Rentenversicherungspflicht zu zahlenden Arbeitgeberanteil nicht übersteigt (Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 62 Satz 2 Buchst c und Satz 3 Einkommensteuergesetz/EStG.

Höchstzuschuss 2023

Der steuerfreie Höchstzuschuss des Arbeitgebers zur Ärzteversorgung für 2023 beträgt bei einer Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung/West für 2023 von € 7.300,00 im Monat und einem Beitragssatz von 18,6 % (hälftiger Arbeitgeberanteil = 9,3 %) = € 678,90. Für die neuen Bundesländer beträgt der Höchstzuschuss bei einer Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung/Ost für 2023 von € 7.100,00 im Monat (hälftiger Arbeitgeberanteil = 9,3 % aus € 7.100,00) = € 660,30.

Stand: 23. Februar 2023

Bild: Marco2811 - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

ETL Beck Köhnlein & Kollegen - Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte: Über die klassische Steuerberatung hinaus bieten unsere Steuerkanzleien mit Sitz in Bopfingen und Crailsheim professionelle und individuelle Unterstützung zu allen steuerlichen Themen auch im Umkreis an (zb.: Schwäbisch Hall). Unser Leistungsangebot beinhaltet die Bereiche Lohnbuchhaltung, Finanzbuchhaltung und Wirtschaftsprüfung. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

ETL Beck Köhnlein & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Mehr zum Thema
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.